Mitgliederversammlung 13.08.2024

Tagesordnungsvorschlag gemäß Einladung

  1. Begrüßung und Eröffnung
  2. Feststellen der Beschlussfähigkeit
  3. Vorstellung der Tagesordnungspunkte
    1. Möglichkeit zum Einbringen weiterer Tagesordnungspunkte
    2. Möglichkeit zur Anpassung der Reihenfolge der Tagesordnungspunkte
  4. Zwischenbericht Vereinsgründung
  5. Anpassung der Satzung
    1. Einzelne Wortergänzungen und Wortänderungen
    2. komplette Anpassung des „§2 Zweck und Gemeinnützigkeit“
  6. Sonstiges

Protokoll

1) Begrüßung und Eröffnung

Die Begrüßung und Eröffnung erfolgte um 19.00 Uhr durch den Vorsitzenden.

2) Feststellen der Beschlussfähigkeit

Es nehmen 12 von 20 stimmberechtigten Mitgliedern an der Mitgliederversammlung teil.

  • Vorstand:
    • A.S.
    • S.J.
    • D.S.
    • J.M.
  • Mitglieder:
    • C.T.
    • C.B.
    • F.D.
    • F.S.
    • J.D.
    • J.H.
    • R.P.
    • S.K.

Die Mitgliederversammlung ist somit beschlussfähig.

3) Vorstellung der Tagesordnungspunkte

3.1) Möglichkeit zum Einbringen weiterer Tagesordnungspunkte

Es wurden keine weiteren Tagesordnungspunkte eingebracht.

3.2) Möglichkeit zur Anpassung der Reihenfolge der Tagesordnungspunkte

Es wurden keine Anpassung an die Reihenfolge Tagesordnungspunkte eingebracht.

4) Zwischenbericht Vereinsgründung

Der Vorstand berichtet:

  • Es wurde eine Steuerberatungskanzlei gefunden
    • Caroline Rausch, Fuldastraße 16, 47051 Duisburg
  • Es wurde ein Notar gefunden
    • Binger Rechtsanwalt und Notar, Philosophenweg 6-8, 47051 Duisburg
  • Erstgespräch und Prüfung durch Steuerberatungskanzlei
    • Kann Mandat annehmen
    • Berät in bei Steuererklärung, Rechnungslegung, Kassenbuch etc
    • Hat unsere Satzung geprüft, daraufhin der heutige Termin mit den geforderten Anpassungen, die wir unter TOP 5 besprechen
  • Rücksprache mit Notar
    • Ist ab der Woche 12.08. aus dem Urlaub zurück
    • Sobald Satzungsanpassung gemäß Steuerberater/heutiger Sitzung beschlossen sind, wenden wir uns mit den Unterlagen an ihn
    • Rein technisch müssen nur 2 der 4 Vorstände zum Unterschreiben kommen
      • Wir versuchen dennoch einen Termin mit allen 4 zu finden
        • auch wegen eines Fotos zum Moment der Unterzeichnung
      • Ein Termin mit allen 4 wenn nur 2 benötigt werden, soll aber kein Blocker sein

5) Anpassung der Satzung

Aufteilung in zwei Unterpunkte. TOP 5.1 sind kleinere Textanpassungen, ohne den Sinn zu verändern. TOP 5.2 sieht den Austausch des bisherigen §2 Zweck und Gemeinnützigkeit der Satzung vom 18.06.2024 vor.

5.1) Einzelne Wortergänzungen und Wortänderungen

§1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Absatz 1

Die vorgeschlagene Änderung

Der Verein führt den Namen „Space47“. Der Verein wird soll in das Vereinsregister eingetragen werden und wird dann um den Zusatz „e.V.“ ergänzt.

wurde wie folgt angenommen:

  • Änderung annehmen (ja): 12
  • Enthaltungen: 0
  • Änderung nicht annehmen (nein): 0

§5 Ausschluss eines Mitglieds Absatz 2

Die vorgeschlagene Ergänzung

Gegen den Beschluss des Vorstandes ist innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach Zugang des Ausschließungsbeschlusses die Anrufung der Mitgliederversammlung zulässig. Bis zur Mitgliederversammlung ruht die Mitgliedschaft. Die Mitgliederversammlung entscheidet endgültig über den Ausschluss im ersten Tagesordnungspunkt nach der „Begrüßung und Eröffnung“ sowie dem „Feststellen der Beschlussfähigkeit“.

wurde wie folgt angenommen:

  • Ergänzung annehmen (ja): 12
  • Enthaltungen: 0
  • Ergänzung nicht annehmen (nein): 0

§8 Mitgliederversammlung Absatz 1

Die vorgeschlagene Änderung

Oberstes Beschlussorgan ist die Mitgliederversammlung. Ihrer Beschlussfassung unterliegen alle in dieser Satzung oder im Gesetz vorgesehenen Gegenständen, insbesondere […]

wurde wie folgt angenommen:

  • Änderung annehmen (ja): 12
  • Enthaltungen: 0
  • Änderung nicht annehmen (nein): 0

19:20 Uhr: Ein weiteres Mitglied, M.M., wohnt nun der Mitgliederversammlung bei. Es sind nun 13 der 20 stimmberechtigten Mitglieder anwesend.

§11 Auflösung des Vereins Absatz 1

Die vorgeschlagene Änderung

Bei der Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines Zwecks steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vereinsvermögen an eine von der Mitgliederversammlung zu bestimmende steuerbegünstigte Körperschaft, die das Vermögen für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat. Sollte die Mitgliederversammlung binnen Jahresfrist nach Auflösung des Vereins oder Wegfall seines Zwecks steuerbegünstigter Zwecke keine solche Körperschaft bestimmt haben, fällt das Vereinsvermögen an

„Chaos Computer Club Berlin / CCC“ [Amtsgericht Berlin (Charlottenburg) VR 16058]

„Chaos Computer Club e.V.“ [Amtsgericht Hamburg VR 10940]

der diese Mittel unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke verwenden darf. Sollte dieser Verein bei Auflösung des Vereins nicht oder nicht mehr gemeinnützig sein, fällt das Vereinsvermögen an eine andere von der Mitgliederversammlung zu bestimmende steuerbegünstigte Körperschaft, die das Vermögen für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.

wurde wie folgt angenommen:

  • Änderung annehmen (ja): 13
  • Enthaltungen: 0
  • Änderung nicht annehmen (nein): 0

5.2) komplette Anpassung des „§2 Zweck und Gemeinnützigkeit“

Nach Gesprächen mit unserem Notar und der Steuerberatungskanzlei hat sich ergeben, dass Anpassungen an unserer Satzung notwendig sind.

Spezifisch der „§2 Zweck und Gemeinnützigkeit“ bedarf einiger Anpassungen und Konkretisierungen.

Aus diesem Grund haben wir, das Vorstandsteam, uns dazu entschieden euch vorzuschlagen, dass wir den betreffenden Teil bei der Satzung des CCC Hamburg, bzw. des CCC Düsseldorf (Chaosdorf), übernehmen, gerade weil wir die gleichen Zwecke und Ziele verfolgen. Weiter möchten wir unsere Satzung um die Präambel des Chaosdorfs ergänzen.

Präambel

Die Aufnahme einer Präambel in die Satzung wurde wie folgt angenommen:

  • Präambel aufnehmen (ja): 11
  • Enthaltungen: 2
  • Präambel nicht aufnehmen (nein): 0

Die Aufnahme der folgende Präambel 

Die Informationsgesellschaft unserer Tage ist ohne Computer nicht mehr denkbar. Die Einsatzmöglichkeiten der automatisierten Datenverarbeitung und Datenübermittlung bergen Chancen, aber auch Gefahren für den Einzelnen und für die Gesellschaft. Informations- und Kommunikationstechnologien verändern das Verhältnis Mensch-Maschine und der Menschen untereinander. Die Entwicklung zur Informationsgesellschaft erfordert ein neues Menschenrecht auf weltweite, ungehinderte Kommunikation.

Der Space47 ist eine Gemeinschaft von Menschen, unabhängig von Alter, Geschlecht, ethnischer Zugehörigkeit und gesellschaftlicher Stellung, die sich für Informationsfreiheit einsetzt und mit den Auswirkungen von Technologien auf die Gesellschaft sowie das einzelne Lebewesen beschäftigt und das Wissen um diese Entwicklung fördert. 

wurde wie folgt angenommen:

  • Ergänzung annehmen (ja): 9
  • Enthaltungen: 4
  • Ergänzung nicht annehmen (nein): 0

§2 Zweck und Gemeinnützigkeit 2.1

Die vorgeschlagene Änderung

Der Space47 fördert und unterstützt Vorhaben der Bildung und Volksbildung in Hinsicht neuer technischer Entwicklungen im Sinne der Präambel oder führt diese durch.

Der Vereinszweck soll unter anderem durch folgende Mittel erreicht werden:

  • Regelmäßige öffentliche Treffen und Informationsveranstaltungen.
  • Veranstaltungen und/oder Förderung von Kongressen, Tagungen und virtueller Zusammenkünfte.
  • Öffentlichkeitsarbeit und Telepublishing in allen Medien.
  • Arbeitskreise.
  • Förderung des schöpferisch–kritischen Umgangs mit Technologie.

wurde wie folgt angenommen:

  • Änderung annehmen (ja): 13
  • Enthaltungen: 0
  • Änderung nicht annehmen (nein): 0

§2 Zweck und Gemeinnützigkeit 2.2

Die vorgeschlagene Änderung

Der Space47 verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung 1977 (§ 51 ff AO) in der jeweils gültigen Fassung; er dient ausschließlich und unmittelbar der Volksbildung zum Nutzen der Allgemeinheit.

Er darf keine Gewinne erzielen, er ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel des Space47 werden ausschließlich und unmittelbar zu den satzungsgemäßen Zwecken verwendet. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendung aus den Mitteln des Space47.

Die Mitglieder dürfen bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung des Vereins keine Anteile des Vereinsvermögens erhalten. Niemand darf durch Ausgaben, die dem Zwecke des Space47 fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

wurde wie folgt angenommen:

  • Änderung annehmen (ja): 13
  • Enthaltungen: 0
  • Änderung nicht annehmen (nein): 0

§2 Zweck und Gemeinnützigkeit 2.3

Den bisherigen Absatz 2.3 ersatzlos zu streichen wurde wie folgt angenommen:

  • Streichung annehmen (ja): 13
  • Enthaltungen: 0
  • Streichung nicht annehmen (nein): 0

6) Sonstiges

Es gab keine Anträge sonstige Themen zu besprechen.


20:00 Uhr Ende

im Original

Unterschrieben am 13.08.2024 von Janis Martens & André Schwarzer 

Anlage 1: Satzung mit Unterschriftenliste der Mitgliederversammlung