Tagesordnungsvorschlag gemäß Einladung
- Begrüßung und Eröffnung
- Feststellen der Beschlussfähigkeit
- Vorstellung der Tagesordnungspunkte
- Möglichkeit zum Einbringen weiterer Tagesordnungspunkte
- Möglichkeit zur Anpassung der Reihenfolge der Tagesordnungspunkte
- Zwischenbericht Vereinsgründung
- Anpassung der Satzung & Vorstandswahl
- Vorstandswahlen
- Vertretungsbefugnis des Kassenwartes
- Beitragspflicht
- Ersetzen von “fernschriftlich in § 8 Absatz 2 oder 3” durch “Textform”
- Sonstiges
Protokoll
1) Begrüßung und Eröffnung
Die Begrüßung und Eröffnung erfolgte um 19.04 Uhr durch den Vorsitzenden.
2) Feststellen der Beschlussfähigkeit
Es nehmen 15 von 20 stimmberechtigten Mitgliedern an der Mitgliederversammlung teil.
- Vorstand:
- A.S.
- S.J.
- D.S.
- J.M.
- Mitglieder:
- C.A.
- C.B.
- M.H.
- J.H.
- F.K.
- M.M.
- R.P.
- C.S.
- H.S.
- F.S.
- M.W.
Die Mitgliederversammlung ist somit beschlussfähig.
3) Vorstellung der Tagesordnungspunkte
3.1) Möglichkeit zum Einbringen weiterer Tagesordnungspunkte
Es wurden keine weiteren Tagesordnungspunkte eingebracht.
3.2) Möglichkeit zur Anpassung der Reihenfolge der Tagesordnungspunkte
Es wurden keine Anpassung an die Reihenfolge Tagesordnungspunkte eingebracht.
4) Zwischenbericht Vereinsgründung
Der Vorstand berichtet:
- Durch unseren Notar wurden der juristische Teil der Vereinsgründung eingeleitet
- Das AG Duisburg hat Gründe aufgeführt, die einer Vereinsgründung aktuell im Weg stehen:
- Die wirksame Vorstandswahl kann nicht festgestellt werden. Der Vorstand ist en bloc gewählt worden. Dies ist nach der Satzung nicht vorgesehen. Eine Blockwahl ist aber nur zulässig, wenn die Satzung dies erlaubt. Die wirksame Wahl der Vorstandsmitglieder ist noch nachzuweisen.
- vgl. TOP 5.1
- Die Vertretungsbefugnis des Kassenwartes wird als nicht in das Vereinsregister eintragungsfähig angesehen. Einzelbefugnis wäre grundsätzlich möglich aber nicht beschränkt auf das kontoführende Kreditinstitut.
- vgl. TOP 5.2
- Die Satzung ist in § 6 hinsichtlich der Beitragspflicht zu unbestimmt. Die Art des Beitrags (Geld-. Sach- oder Dienstleistung) ist wenigstens in der Satzung anzugeben.
- vgl. TOP 5.3
- Weiter ist nicht klar, was mit fernschriftlich in § 8 Absatz 2 oder 3 gemeint ist.
- vgl. TOP 5.4
- Die Satzung ist durch eine einzuberufende Mitgliederversammlung bezüglich dieser Punkte zu ergänzen.
- Genau dazu ist die heutige MV.
- Das Protokoll der Mitgliederversammlung und eine neue Satzungfassung sind einzureichen.
- Wird im Anschluss an die MV durch den Notar ans AG Duisburg weitergeleitet.
- Es fehlt die Gründungssatzung vom 18.06.2024 mit den Unterschriften von 7 Personen gemäß § 59 Absatz 3 BGB.
- Diese lag vor, der Notar sah die Liste der Abkürzungen des Vor- und Nachnamens als ausreichend für die Einreichung, das AG Duisburg sieht dies anders. Diese Listen werden nun mit vollen Namen und Unterschriften ebenfalls nachgereicht.
- Bei den Buchstaben des Vor- und Nachnamens unter der Satzung vom 13.08.2024 handelt es sich nicht um Unterschriften. Die Satzung vom 13.08.2024 ist nicht ordnungsgemäß unterzeichnet.
- siehe zuvor
- Das Protokoll der Gründungsversammlung ist gar nicht unterzeichnet. Um satzungsgemäße Unterzeichnung wird gebeten.
- siehe zuvor
- Die wirksame Vorstandswahl kann nicht festgestellt werden. Der Vorstand ist en bloc gewählt worden. Dies ist nach der Satzung nicht vorgesehen. Eine Blockwahl ist aber nur zulässig, wenn die Satzung dies erlaubt. Die wirksame Wahl der Vorstandsmitglieder ist noch nachzuweisen.
5) Anpassung der Satzung
Um den Anmerkungen des AG Duisburg Rechnung zu tragen, möchten wir die Wahlen des Vorstandes erneut durchführen. Dieses mal nicht en bloc (alle 4 Posten auf einmal), sondern jeden Posten einzeln für sich.
Weiter möchten wir einige Passagen der Sitzung anpassen.
5.1) Vorstandswahlen
Wahl des/der Vorsitzenden gemäß Satzung §9.1a
Einzig zur Wahl stellt sich André Schwarzer.
Es gibt keine weiteren Vorschläge.
Niemand wünscht eine geheime Abstimmung.
Es wurde wie folgt abgestimmt:
- André soll Vorstandsvorsitzender werden (ja): 15
- Enthaltungen: 0
- André soll kein Vorstandsvorsitzender werden (nein): 0
André nimmt die Wahl an.
Wahl eines/einer stellvertretenden Vorsitzenden gemäß Satzung §9.1b
Einzig zur Wahl stellt sich Sven Jansen.
Es gibt keine weiteren Vorschläge.
Niemand wünscht eine geheime Abstimmung.
Es wurde wie folgt abgestimmt:
- Sven soll stellvertretender Vorstandsvorsitzender werden (ja): 15
- Enthaltungen: 0
- Sven soll kein stellvertretender Vorstandsvorsitzender werden (nein): 0
Sven nimmt die Wahl an.
Wahl des/der Kassenwart*in gemäß Satzung §9.1c
Einzig zur Wahl stellt sich Daniel Senger.
Es gibt keine weiteren Vorschläge.
Niemand wünscht eine geheime Abstimmung.
Es wurde wie folgt abgestimmt:
- Daniel soll Kassenwart werden (ja): 15
- Enthaltungen: 0
- Daniel soll kein Kassenwart werden (nein): 0
Daniel nimmt die Wahl an.
Wahl des/der Schriftführer*in gemäß Satzung §9.1d
Einzig zur Wahl stellt sich Janis Martens.
Es gibt keine weiteren Vorschläge.
Niemand wünscht eine geheime Abstimmung.
Es wurde wie folgt abgestimmt:
- Janis soll Schriftführer werden (ja): 15
- Enthaltungen: 0
- Janis soll kein Schriftführer werden (nein): 0
Janis nimmt die Wahl an.
5.2) Vertretungsbefugnis des Kassenwartes
Es wird vorgeschlagen den §9.4 der Satzung komplett zu streichen und die nachfolgenden Abschnitte “nachrutschen zu lassen”.
( 4 ) Der/Die Kassenwart*in ist befugt, den Verein gegenüber dem kontoführenden Kreditinstitut des Vereins auch alleine zu vertreten.
Abschnitt §9.5 wird dann zu §9.4, §9.6 zu §9.5, §9.7 zu §9.6, §9.8 zu §9.7, §9.9 zu §9.8 und §9.10 zu §9.9.
Niemand wünscht eine geheime Abstimmung.
Die Änderung wurde wie folgt angenommen:
- Änderung annehmen (ja): 15
- Enthaltungen: 0
- Änderung nicht annehmen (nein): 0
5.3) Beitragspflicht
Es wird bemängelt, dass unsere Satzung die Art des Beitrages nicht regelt. Aus diesem Grund soll in der Satzung deutlich werden, dass es sich um einen Beitrag in Form von Geld und nicht um Sach- oder Dienstleistungen handelt.
Dazu möchten wir §6.1 der Satzung wie folgt ändern:
Der Verein erhebt einen Beitrag (in Euro), der durch jedes Mitglied zu bezahlen ist. Das Nähere regelt eine Beitragsordnung, die von der Mitgliederversammlung beschlossen wird.
Niemand wünscht eine geheime Abstimmung.
Die Änderung wurde wie folgt angenommen:
- Änderung annehmen (ja): 15
- Enthaltungen: 0
- Änderung nicht annehmen (nein): 0
5.4) Ersetzen von “fernschriftlich in § 8 Absatz 2 oder 3” durch “Textform”
Das AG Duisburg schreibt “Weiter ist nicht klar, was mit fernschriftlich in § 8 Absatz 2 oder 3 gemeint ist.”, deswegen möchten wir §8.2, §8.3 wie auch §3.5 und §5.1 ändern.
Folgende Änderungen werden zur Abstimmung gestellt:
§8 der Satzung soll wie folgt geändert werden:
( 2 ) Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal im Jahr statt. Außerordentliche Mitgliederversammlungen werden auf Beschluss des Vorstandes abgehalten, wenn die Interessen des Vereins dies erfordern, oder wenn mindestens 5 Mitglieder dies unter Angabe des Zwecks und der Gründe schriftlich oder fernschriftlich in Schrift- oder Textform beantragen. Der Vorstand hat dann innerhalb einer Frist von sechs Wochen die Mitgliederversammlung durchzuführen.
( 3 ) Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt schriftlich oder fernschriftlich in Schrift- oder Textform durch ein Vorstandsmitglied mit einer Frist von mindestens zwei Wochen. Hierbei ist die Tagesordnung bekannt zu geben und es sind alle Informationen zugänglich zu machen. Anträge zur Tagesordnung sind mindestens eine Woche vor der Mitgliederversammlung beim Vorstand einzureichen. Über die Behandlung von Initiativanträgen entscheidet die Mitgliederversammlung.
Niemand wünscht eine geheime Abstimmung.
Die Änderung wurde wie folgt angenommen:
- Änderung annehmen (ja): 15
- Enthaltungen: 0
- Änderung nicht annehmen (nein): 0
§3 der Satzung soll wie folgt geändert werden:
( 5 ) Der Austritt wird durch schriftliche oder fernschriftliche eine Willenserklärung in Schrift- oder Textform gegenüber dem Vorstand vollzogen.
Niemand wünscht eine geheime Abstimmung.
Die Änderung wurde wie folgt angenommen:
- Änderung annehmen (ja): 15
- Enthaltungen: 0
- Änderung nicht annehmen (nein): 0
§5 der Satzung soll wie folgt geändert werden:
( 1 ) Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstandes ausgeschlossen werden, wenn es das Ansehen des Vereins schädigt, seinen Beitragsverpflichtungen nachhaltig nicht nachkommt oder wenn ein sonstiger wichtiger Grund vorliegt. Der Vorstand muss dem auszuschließenden Mitglied den Beschluss in schriftlicher oder fernschriftlicher Form Schrift- oder Textform unter Angabe von Gründen mitteilen und ihm auf Verlangen eine Anhörung gewähren.
Niemand wünscht eine geheime Abstimmung.
Die Änderung wurde wie folgt angenommen:
- Änderung annehmen (ja): 15
- Enthaltungen: 0
- Änderung nicht annehmen (nein): 0
6) Sonstiges
Es gab keine Anträge sonstige Themen zu besprechen.
19:21 Uhr Ende
im Original
Unterschrieben am 12.11.2024 von Janis Martens & André Schwarzer
Anlage 1: Satzung mit Unterschriftenliste der Mitgliederversammlung
Anlage 2: Schreiben des AG Duisburg vom 01.10.2024
Anlage 3: Schreiben des AG Duisburg vom 10.10.2024